Hygiene
Es gelten die aktuellen Hygieneregeln nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes Schleswig- Holstein, die sich entsprechend der Lage verändern können:
Für Massagestudios
"Bezüglich der Maskenpflicht gilt bei körpernahen Dienstleistungen in Ladenlokalen ohne wechselnde Laufkundschaft, dass Kund:innen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung darf abgenommen werden, wenn dies der Zweck der Dienstleistung erfordert."
Für Kurse in geschlossenen Räumen
"Steht bei Kursen die sportliche Aktivität im Vordergrund, gelten die Regelungen für den Sport: Innerhalb geschlossener Räume gilt aktuell die 3G-Regel." (Stand:02.03.2022)
Hände Desinfizieren, MNS bis zur Matte tragen, während des Kurses wird mit entsprechendem Abstand ohne MNS geübt.